LOS-Newsletter 3/2003
Editorial
LOS kommt in Fahrt. Im Programmschwerpunkt "Lokale Kapital in der Sozialen Stadt" werden in diesen Tagen die ersten Förderverträge unterschrieben, bereits seit dem 1. Juli ist die Arbeit der Koordinierungsstellen und Begleitausschüsse in den Hochwassergebieten in vollem Gange. Bundesweit wird bisher in insgesamt 190 Gebieten das Bundesprogramm "Lokales Kapital für Soziale Zwecke" umgesetzt. Die 61 Hochwassergebiete werden bis Ende des Jahres 2003 gefördert; in den 129 Gebieten der Sozialen Stadt/E&C endet der erste Förderzeitraum am 30.06.2004. Dort besteht bis Mitte 2006 die Möglichkeit, den Förderzeitraum zweimal zu verlängern.
In den Fördergebieten der Sozialen Stadt/E&C werden in den kommenden Wochen die Träger der durch die Lokalen Begleitausschüsse bewilligten Mikroprojekte ihre Arbeit aufnehmen. Deren ersten Ergebnisse und Erfahrungen sind für das Ende des Jahres zu erwarten. Um die Arbeit der lokalen Koordinierungsstellen zu unterstützen, führt die Regiestelle insgesamt fünf Regionalkonferenzen durch, in denen sowohl Fragen des LOS-Monitorings als auch ein Austausch über Mikroprojektideen im Mittelpunkt stehen wird.
In 129 Gebieten der Sozialen Stadt / E&C geht es los
Der Konzeptwettbewerb "Lokales Kapital in der Sozialen Stadt" (LOS) ist entschieden. Das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) hat 129 Gebiete innerhalb des Bund-Länder-Programms "Die soziale Stadt" bzw. der komplementären Programmplattform des BMFSFJ "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten" (E & C) ausgewählt, in denen das Programm LOS umgesetzt werden soll.
Ziel von LOS ist die Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration. Damit einher geht die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Benachteiligten am Arbeitsmarkt. Mit LOS sollen soziale und beschäftigungswirksame Potenziale vor Ort aktiviert werden, die durch zentrale Programme wie die Regelförderung des Europäischen Sozialfonds nicht erreicht werden. Mit Kleinförderungen von bis zu 10.000 Euro werden lokale Initiativen angeregt und unterstützt.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Aufstellung eines Lokalen Aktionsplans zur Verbesserung der Bedingungen sozialer und beruflicher Integration durch Kommunen bzw. Landkreise in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, die Einrichtung einer Lokalen Koordinierungsstelle durch den öffentlichen Träger und die Installierung eines Begleitausschuss, der über die Vergabe der LOS-Mittel auf lokaler Ebene entscheidet.
229 Wettbewerbsbeiträge wurden bis zum 13.06.2003 bei der Regiestelle LOS eingereicht. Im Zielgebiet 1 werden 45 Lokale Aktionspläne und im Zielgebiet 2/3 werden 84 Lokale Aktionspläne umgesetzt.
Durch die 129 Lokalen Aktionspläne können etwa 1500 Mikroprojekte durchgeführt werden, die eine breite Basis für die Entwicklung innovativer Strategien erwarten lassen.
Eine Liste der Fördergebiete können Sie im Internet herunterladen
Nach Abschluss der Förderverträge wird die Regiestelle LOS in den kommenden Wochen die entsprechenden Ansprechpartner der Koordinierungsstellen auf der Internetseite www.los-online.de veröffentlichen.
21 Koordinierungsstellen in Hochwassergebieten
61 Förderverträge wurden im Juli zur Unterschrift an die Antragsteller versandt. Nach laufendem Abschluss der Verträge durch die Regiestelle LOS erhielten die benannten Lokalen Koordinierungsstellen die Zugangsdaten für das Online-Verfahren zur Eingabe der Mikroprojekt-Stammdaten. Über diese Stammblätter werden der Regiestelle die durch die Lokalen Begleitausschüsse bewilligten und anlaufenden Mikroprojekte angezeigt. Die Eingabe erfolgt seit dem 1.8.2003.
Die Lokalen Koordinierungsstellen werden bei der Umsetzung des Umsetzungsplans durch die Regiestelle LOS beraten und begleitet. Nachfragen gibt es insbesondere zur Förderfähigkeit einzelner Mikroprojekte und zur Konkretisierung einzelner LOS-Förderrichtlinien. Sollten Antworten auf Anfragen im allgemeinen Interesse aller Vertragspartner liegen, versendet die Regiestelle in unregelmäßigen Abständen entsprechende Rundmails an die Koordinierungsstellen.
Zu einem ersten Erfahrungsaustausch der Koordinierungsstellen und der Erläuterung des weiteren Monitoring-Verfahrens (insbesondere finanziell-technisches Monitoring) organisierte die Regiestelle für den 17.9.2003 ein Treffen aller Koordinierungsstellen in Leipzig.
Eine Liste mit den Fördergebieten im Programmteil Hochwasser kann aus dem Internet heruntergeladen werden.
Neue Verordnung zu EU-Förderung
Im Juli 2003 ist die Verordnung Nr. 1145/2003 der Europäischen Kommission in Kraft getreten, die den bisher gültigen Anhang der Verordnung 1685/2000 hinsichtlich der Regeln der Zuschussfähigkeit von Kofinanzierungen aus den Strukturfonds ersetzt. Die neue sowie die bisher gültige Verordnung, die alle aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanzierten Projekte betreffen, können aus dem Internet herunter geladen werden.
Regionalkonferenzen der Lokalen Koordinierungsstellen
15.10.2003 Nürnberg
17.10.2003 Köln
03.11.2003 Berlin
06.11.2003 Hannover
Impressum
Herausgeber: Regiestelle LOS
regiestelle@los-online.de I http://www.los-online.de
|