Navigation
|
 |
 |
 |
 |

Startseite
/
Newsletter
/
LOS-Newsletter 12/2008
|
Neue Antragsphase für „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ beginnt!
Zum 01.12.2008 startet die Antragsphase des ESF-Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) soll zur Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration von jungen Menschen mit schlechteren Startchancen sowie Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt beigetragen werden.
Die zentralen Ziele des ESF-Bundesprogramms „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ bestehen in der
• erfolgreichen sozialen, schulischen und beruflichen Integration von benachteiligten jungen Menschen,
• erfolgreichen beruflichen Integration von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben,
• Förderung von Teilhabe, Chancengleichheit und Bildung der Adressaten
durch ihre Aktivierung sowie
• in der Aktivierung, zivilgesellschaftlichen Beteiligung und Vernetzung der lokalen Akteure.
Das Programm zielt in seiner Wirkung auf die Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen und Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben.
Adressaten sind daher Jugendliche und junge Menschen mit schlechteren Startchancen sowie Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben. Ihre Chancen auf eine soziale, schulische und berufliche Integration können u.a. durch Mikroprojekte erhöht werden, an denen sie selbst aktiv teilnehmen.
Zielgruppen des Programms sind alle Personen(gruppen) und Akteure, die zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur und Teilhabe der Adressaten beitragen.
Das Programm verfolgt einen niedrigschwelligen Ansatz und will jene ansprechen, die durch zentrale Programme wie die Regelförderung des Europäischen Sozialfonds oder andere adressatenspezifische Angebote nicht erreicht werden. Um eine bestmögliche Unterstützung für benachteiligte junge Menschen und Frauen mit Problemen beim beruflichen Einstieg und Wiedereinstieg zu erzielen, bietet „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ eine Ergänzung zur bestehenden Förderstruktur und soll eine Anschlussfähigkeit an diese (z.B. an ESF-Programme wie Kompetenzagenturen oder 2. Chance) ermöglichen.
In einem Antragsverfahren, das am 1. Dezember 2008 mit der Veröffentlichung der Förderleitlinien startet, sollen interessierte Gebietskörperschaften einen Lokalen Aktionsplan für ein klar abgegrenztes und selbst definiertes Gebiet aufstellen. Antragsberechtigt für das ESF-Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ sind Landkreise und kreisfreie Städte, die sich der im Rahmen der Umsetzung des SGB II vorgenommenen Typisierung zuordnen lassen: - siehe dazu Seite 74 - 81
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/SGB-II/SGBII-Jahresbericht-2006.pdf
Kreisangehörige Städte können unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und mit Zustimmung des Landkreises eine Antragsberechtigung erwirken. Städte mit Sonderstatus sind auch ohne diese Zustimmung antragsberechtigt.
Gefördert werden können strukturschwache Landkreise in der Fläche (hier insbesondere aus dem ESF-Zielgebiet Konvergenz) sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) selbst definierte Gebiete und Stadtteile in Anlehnung an die Fördergebiete des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ mit der Möglichkeit einer sinnvollen Erweiterung.
Bis zum 09.01.2009 können die Gebietskörperschaften mit der Aufstellung eines Lokalen Aktionsplans einen Antrag stellen. Nach einer anschließenden Prüfung durch die ESF-Regiestelle und dem Entscheid durch das BMFSFJ können die Fördergebiete ab Mitte März 2009 mit der Umsetzung vor Ort beginnen. Ein einzurichtender lokaler Begleitausschuss, in dem u.a. Bewohnerinnen und Bewohner beteiligt sein sollen, trifft dann auf Grundlage des lokalen Aktionsplans die Auswahl der Mikroprojekte. Diese können für die erste Förderperiode bis zum 31.12.2009 durchgeführt werden. Die Förderperioden sind in der neuen Programmphase kalendarisch angelegt. Für die Laufzeit der Mikroprojekte der folgenden Förderperioden gilt der Zeitraum des gesamten Kalenderjahres.
Hinsichtlich der lokalen Aktionspläne ist eine jährliche Fortschreibung vorgesehen, die eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten vor Ort ermöglicht.
Weitere Informationen zum Programm entnehmen Sie bitte den zum Download bereit gestellten Dokumenten auf der Internetseite
www.esf-regiestelle.eu.
|
|
© 2010 ARGE Regiestelle... GbR zuletzt aktualisiert am: 03.12.2008
|
|
 |
|